AGBs

Allgemeine Vermietungsbedingungen
(gültig ab 01.10.2021)

Unternehmensgegenstand: Freizeit- und Sportbetriebe

1. ALLGEMEIN

Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind alle Angebote und Dienstleistungen von BewegungsFreiraum Völs, unabhängig von Ort, Zeit und Dauer der Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt. Mit der Nutzung eines Angebotes oder einer Dienstleistung akzeptiert die Kundin/der Kunde diese Geschäftsbedingungen vorbehaltlos.

BewegungsFreiraum Völs bietet

  • UNTERRICHT im Rahmen von Kursen, Seminaren, Workshops und Privatstunden
  • die UNTERVERMIETUNG der Räumlichkeiten.

2. NUTZUNGSRECHT

Die Kundin/der Kunde kann die Räumlichkeiten von BewegungsFreiraum Völs und die seinem Betrieb dienenden Einrichtungen während der Kurszeiten bzw. während der Einmietung unter Beachtung der Hausordnung nutzen.

Alle Leistungen von BewegungsFreiraum Völs stehen grundsätzlich allen Interessierten offen. Ein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme von Leistungen besteht jedoch nicht. Sofern für eine bestimmte Leistung besondere persönliche Bedingungen vorausgesetzt sind, müssen diese von der Kundin/dem Kunden erfüllt werden. BewegungsFreiraum Völs behält sich vor, Interessierte vor Erbringung der Leistung ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. das Vertragsverhältnis wegen Nichterfüllung von Teilnahmevoraussetzungen nachträglich zu kündigen.

3. BEDINGUNGEN FÜR DAS NUTZEN DES ANGEBOTS VON BEWEGUNGSFREIRAUM VÖLS

Folgende Bedingungen gelten für sämtliche Stunden, Kurse, Konsultationen, Anwendungen und Workshops, die von BewegungsFreiraum Völs durchgeführt werden.

3.1. Voraussetzungen

Jede Kundin/jeder Kunde erklärt verbindlich mit ihrer/seiner Anmeldung, dass sie/er physisch gesund und psychisch stabil sowie den einschlägigen körperlichen und geistigen Anforderungen gewachsen ist. Die angebotenen Leistungen verstehen sich nicht als Therapie- oder Heilungsprogramm. Sie ersetzen in keiner Weise eine ärztliche Versorgung oder Verordnung von Medikamenten. Im Zweifelsfall ist eine Ärztin/ein Arzt zu konsultieren.

3.2. Vertragslaufzeit, Kursdauer, Angebot

Die Vertragsdauer läuft auf bestimmte Zeit und endet automatisch mit Auslaufen der gebuchten Einheit/Anwendung. Die Vertragsdauer wird vor Buchung auf der Homepage bekannt gegeben.

An Feiertagen sowie schulfreien Tagen finden üblicherweise keine Stunden statt.

Seminare / Workshops:
Spezielle Unterrichtseinheiten, die unter einem bestimmten Thema stehen und von unterschiedlicher Dauer sind.

Sommerbetrieb:
In den Ferienmonaten Juli und August bieten wir ein reduziertes Programm an, das von Jahr zu Jahr variieren kann.

3.3. Anmeldung

Die verbindliche Anmeldung zu Leistungen von BewegungsFreiraum Völs wie z.B. Workshops hat schriftlich per E-mail oder telefonisch zu erfolgen. Anmeldungen sind nur bei der Studioleitung möglich. Auf eine schriftliche oder mündliche Anmeldung erhält die Kundin/der Kunde ein Bestätigungsmail. Damit wird der Platz fixiert und der Teilnahmebeitrag zur Zahlung fällig.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldebestätigung per E-Mail kommt das Vertragsverhältnis rechtswirksam zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies der/dem InteressentIn unverzüglich mitgeteilt.

Es werden ausnahmslos nur Anmeldungen volljähriger Personen angenommen. Minderjährige werden durch Ihre Eltern vertreten.

3.4. Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr ist vor Beginn der Veranstaltung zu überweisen. Spätestens wird der vereinbarte Beitrag vor Beginn der ersten Einheit direkt im Yogastudio in bar entrichtet. Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung auf die bekannt gegebene Bankverbindung zu überweisen. Einzelne Einheiten sind direkt zum Termin bar zahlbar.

Zahlungsverzug tritt ein, wenn die Forderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist beglichen wird. Etwaige Bearbeitungsgebühren und gerichtliche Mahngebühren trägt die Kundin/der Kunde in vollem Umfang. Im Falle des Zahlungsverzugs ist BewegungsFreiraum Völs berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kursplatz an andere Personen weiterzugeben.

3.5. Teilnahmeobliegenheit, Ausschluss

Die TeilnehmerInnen sind zur regelmäßigen und konstruktiven Teilnahme an den Kursen aufgerufen. Absenzen liegen ausnahmslos im Verantwortungsbereich der TeilnehmerInnen und begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung von Teilnahmegebühren.

Während des Aufenthalts im Yogastudio findet die ausgehängte Hausordnung Anwendung. BewegungsFreiraum Völs behält sich vor, TeilnehmerInnen in besonderen Fällen, z.B. wegen nachhaltiger Störung, von der Kursteilnahme auszuschließen. Für diesen Fall erfolgt keine Erstattung von Teilnahmegebühren. Ein ggf. zu verantwortender Schaden ist von den betreffenden TeilnehmerInnen zu ersetzen.

3.6. Eintreffen vor der Yogaeinheit

BewegungsFreiraum Völs öffnet 10 Minuten vor der Einheit. Um ein rechtzeitiges Eintreffen wird gebeten, damit die bereits anwesenden TeilnehmerInnen nicht gestört werden. Der Zutritt zu laufenden Yogaeinheiten ist für alle TeilnehmerInnen nur bis Stundenbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Einheit besteht nicht.

3.7. Stornierung der Anmeldung, Rücktrittsmodalitäten

Stornierungen werden nur in schriftlicher Form (E-Mail, Post, keine SMS) akzeptiert und schriftlich bestätigt. Abmeldungen sind nur bei der Studioleitung möglich, nicht direkt bei der Kursleiterin.

Bei Stornierung der Anmeldung bis 2 Wochen vor Veranstaltungstermin wird keine Stornogebühr erhoben. Bei Stornierung im Zeitraum von 14 bis 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50% des Rechnungsbetrages fällig. Bei späteren Absagen (ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn) wird die gesamte Teilnahmegebühr verrechnet. Dies gilt auch dann, wenn die/der TeilnehmerIn dem Kurs ohne zeitgerechte Abmeldung einfach fernbleibt.

Sollte es notwendig werden, die Einzahlung des Kursbeitrages mittels Mahnung einfordern zu müssen, werden zusätzlich Mahn- bzw. Bearbeitungskosten (€ 10,–/gebuchtem Kurs) und Einschreibegebühr (lt. aktuellem Post-Tarif) verrechnet. Auch Stornobeiträge werden mittels Mahnverfahren eingefordert.

Ein/e ErsatzteilnehmerIn kann zu jedem Zeitpunkt gestellt werden, und dies ersetzt die Stornogebühr.

3.8. Absage von Privatstunden

Vereinbarte Termine für Privatstunden sind verbindlich. Werden sie nicht mindestens 24h vorher abgesagt, ist der volle Betrag zu leisten.

3.9. Durchführung von Veranstaltungen, Absage, Abbruch, Änderungen

Im Hinblick auf die Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards für Stunden, Kurse, Seminare und Workshops ist die Zahl der TeilnehmerInnen begrenzt.

Die Durchführung eines Kurses/Workshops ist an das Erreichen einer Mindest-TeilnehmerInnenzahl zu einem bestimmten Stichtag gebunden. Bei einer geringeren Anmeldezahl kann der Kurs/Workshop verändert, verschoben oder abgesagt werden. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden in voller Höhe erstattet oder es kann auf Wunsch der Kundin/des Kunden eine Umbuchung auf einen anderen Kurs/Workshop erfolgen. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

BewegungsFreiraum Völs behält sich vor, eine Kurseinheit bzw. einen ganzen Kurs aus wichtigem Grund kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen. Im Falle der Absage oder Verschiebung werden bereits entrichtete Gebühren in voller Höhe, bei einer Unterbrechung in anteiliger Höhe, erstattet. Falls ein ganzer Kurs betroffen ist, kann auf KundInnenwunsch optional auch eine Umbuchung erfolgen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wird nicht begründet.

BewegungsFreiraum Völs weist darauf hin, dass Inhalt und Ablauf von Kursen oder die/der KursleiterIn bei Erfordernis kurzfristig – bei grundsätzlicher Wahrung des Gesamtcharakters des Kurses – geändert werden kann. Dies berechtigt die/den TeilnehmerIn nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Ein Schadenersatzanspruch wird ausgeschlossen.

3.11. Haftung vonBewegungsFreiraum Völs

Die Haftung von BewegungsFreiraum Völs und seiner KursleiterInnen für Personen-, Vermögens- und Sachschäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für die Folgen unsachgemäß durchgeführter Übungen haftet BewegungsFreiraum Völs nicht.

Eine Haftung im Falle des Verlustes von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld wird ebenfalls ausgeschlossen.

Die Inanspruchnahme von Leistungen vonBewegungsFreiraum Völs erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. BewegungsFreiraum Völswird diesbezüglich von jeglichen Haftungsansprüchen freigestellt, es haftet mithin nicht für Unfälle bzw. daraus resultierende körperliche Schäden von KundInnen.

Jede Kundin/jeder Kunde erklärt verbindlich mit der Anmeldung, dass sie/er eine persönliche Haftpflicht- und Unfallversicherung besitzt. BewegungsFreiraum Völs lehnt jegliche Haftung gegenüber KundInnen und Dritten ab.

Die KursleiterInnen von BewegungsFreiraum Völsführen die einzelnen Leistungen professionell und gewissenhaft nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Ausführung durch und sind dabei um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte und der im Rahmen ihrer Leistungen zur Verfügung gestellten Daten und Informationen bemüht. Eine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen kann jedoch nicht übernommen werden. Haftungsansprüche gegenüberBewegungsFreiraum Völs, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens BewegungsFreiraum Völs kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Alle KundInnen tragen die volle Verantwortung für sich und ihre Handlungen innerhalb und außerhalb der Dienstleistungen von BewegungsFreiraum Völs und kommen für verursachte Schäden selbst auf. Eltern haften für ihre Kinder.

3.12. Gesundheitszustand der TeilnehmerInnen

Die TeilnehmerInnen versichern, nicht an einer ansteckenden Krankheit zu leiden und dass dem Ausführen der Yogaübungen keine medizinischen Gründe entgegenstehen.

Chronische Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates sowie andere körperliche oder psychische Leiden, die die/den TeilnehmerIn in ihrer/seiner Yogapraxis beeinflussen könnten, sind der/dem KursleiterIn jeweils vor Stundenbeginn mitzuteilen. Auch Schwangerschaft ist der/dem KursleiterIn jeweils vor Stundenbeginn bekannt zu geben.

4. BEDINGUNGEN FÜR DIE EINMIETUNG

Die Räumlichkeiten von BewegungsFreiraum Völs können für diverse Workshops stunden- bzw. tageweise gemietet werden.

4.1. Anfrage für Einmietung

Auf eine schriftliche oder mündliche Anfrage erhält die Kundin/der Kunde ein Bestätigungs-e-mail. Ab Erhalt des Bestätigungsmails sind die Räumlichkeiten reserviert und die Einmietung für beide Seiten verbindlich.

4.2. Zahlungsbedingungen

Die Begleichung der Miete ist nach Rechnungserhalt fällig.

4.3. Kaution

Falls ein Schlüssel ausgehändigt wird, ist eine Kaution in Höhe von € 100,- zu hinterlegen, die nach Rückgabe retourniert wird. Ein etwaiger Verlust/Diebstahl ist der Leitung von BewegungsFreiraum Völsunverzüglich mitzuteilen und berechtigt BewegungsFreiraum Völs dazu, die dadurch verursachten Kosten (Austausch des Türschlosses, Nachfertigung der Schlüssel, etc.) in Rechnung zu stellen.

Die Räumlichkeiten sind in den Zustand zurückzustellen, in dem sie übernommen wurden. Bei Hinterlassen verunreinigter Räumlichkeiten wird für die Reinigung nachträglich ein Stundensatz von € 50,- inkl. 20% USt in Rechnung gestellt.

Nächtigungen in den Räumlichkeiten von BewegungsFreiraum Völs sind untersagt (u.a. auch laut Gewerberecht).

4.4. Stornobedingungen

Die Miete ist eigentlich eine Raum-Bereitstellungsgebühr für den gebuchten Zeitraum und ist daher auch fällig wenn der gebuchte Termin nicht wahrgenommen wurde.

Bei einem Storno innerhalb von 4 Wochen vor dem Termin sind 50% der Mindestmiete fällig. Bei Stornierung ab 14 Tage davor werden 100% der Mindestmiete in Rechnung gestellt.

4.5. Kündigung durchBewegungsFreiraum Völs

BewegungsFreiraum Völs ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn:

  • die eingemietete Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet
  • ein etwaiger Zahlungsverzug nach erfolgter Mahnung nicht umgehend beglichen wird
  • der Ruf sowie die Sicherheit von BewegungsFreiraum Völs gefährdet sind
  • höhere Gewalt eintritt

4.6. Beginn- und Endzeitpunkte der Einmietung

Die vereinbarten Beginn- und Endzeitpunkte der Einmietung verstehen sich als Zeitpunkte, an denen der Veranstalter den Raum frühestens betreten kann bzw. wieder in leerem und aufgeräumtem Zustand zu übergeben hat.

4.7. Betreten des Yogastudios außerhalb der gebuchten Zeiten

Das selbständige Betreten der Räumlichkeiten von BewegungsFreiraum Völs außerhalb der gebuchten Zeiten stellt einen sofortigen Kündigungsgrund dar, der den Verfall der hinterlegten Kaution bewirkt.

4.8. Haftung

Für Beschädigungen, die durch Gäste, MitarbeiterInnen oder Beauftragte des eingemieteten Veranstalters verursacht werden, haftet dieser selbst. Etwaige Schäden sind der Leitung vonBewegungsFreiraum Völs bekannt zu geben und vollumfänglich zu ersetzen.

Wertsachen, die von Gästen und TeilnehmerInnen der Veranstaltung mitgebracht werden, unterliegen keinesfalls der Haftung von BewegungsFreiraum Völs. Eine Haftung im Falle des Verlustes von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld wird ausgeschlossen.

Für Schäden, die TeilnehmerInnen innerhalb seiner Räumlichkeiten entstehen, haftetBewegungsFreiraum Völsnur dann, wenn ihm oder seinen MitarbeiterInnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Keinesfalls ist der Veranstalter zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber BewegungsFreiraum Völs berechtigt.

4.9. Musik / Lärmentwicklung

Potenziell laute Aktivitäten sind vorab der Leitung von BewegungsFreiraum Völs bekannt zu geben und von dieser zu genehmigen.

4.10. Rauchverbot

Im gesamten Yogastudio inkl. Hauseingang herrscht strengstes Rauchverbot!

4.11. Straßenschuhverbot im Praxisraum

Der Praxis-/Trainingsraum darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Straßenschuhe sind im Vorraum abzustellen. Für Trainingseinheiten sind eigene (Sport)Schuhe mitzunehmen.

4.12. Wichtige Regeln beim Verlassen des Studios

  • Alle Fenster sind zu schließen.
  • Das Licht ist überall auszuschalten.
  • Benütztes Geschirr ist abzuwaschen.
  • Alle benützten Gegenstände sind (Matten, Stühle etc.) wie vorgesehen zu verstauen.
  • Die Eingangstüre ist zuzusperren, sofern ein Schlüssel ausgehändigt wurde.

5. VERSCHWIEGENHEIT, DATENSCHUTZ

Personen- und firmenbezogene KundInnendaten werden unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Im Zuge der Teilnahme am Yogaunterricht bekannt gewordene vertrauliche Informationen der KundInnen werden streng vertraulich behandelt.

6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel). An Stelle der ganz oder teilweise unwirksamen Regelung gilt, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung, welche wirtschaftlich im Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

6.1.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es kommt österreichisches Recht mit Ausschluss seiner Verweisungsnormen zur Anwendung. Für alle Streitigkeiten ist das sachlich für die Streitigkeit zwischen den Parteien und örtlich das für Völs zuständige Gericht ausschließlich zuständig.